Beschränkungen für Mikroplastik treten in Kraft

Heute, am 17.10.2023, tritt die neue EU-Verordnung zur Beschränkung von Mikroplastik in Kraft. Diese hat zum Ziel, die Umweltverschmutzung durch Kunststoffe zu verringern. Aber was bedeutet die EU-Verordnung für Kunstrasenplätze?

Das wichtigste vorweg: Kunstrasenplätze werden weder verboten noch abgeschafft. Auch werden sie dadurch nicht teuer oder schlechter als zuvor. Die EU-Verordnung leistet am Ende einen wichtigen Schritt zu nachhaltigeren Sportplätzen, die weniger negative Einflüsse auf unsere Umwelt ausüben.

Was ist Mikroplastik?

Bei Mikroplastik handelt es sich um Kunststoffe bzw. synthetische Polymere unter 5 Millimeter, die organisch, unlöslich und nur schwer abbaubar sind. Durch die EU-Verordnung wird der Verkauf von primären Mikroplastik sowie der Verkauf von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, verboten. Darunter fallen z.B. viele Kosmetika oder Waschmittel.

Aber auch Kunstrasen für Sportanlagen sind betroffen. Gummigranulate, die in Deutschland bis vor weniger Jahren und in anderen europäischen Ländern immer noch als Einfüllmaterial in Kunstrasen eingesetzt wurden bzw. werden, sind kleiner als 5 Millimeter und fallen so in die Kategorie Mikroplastik. Während einige Branchen die Verordnung unmittelbar umsetzen müssen, gilt für Kunstrasen eine Übergangsfrist von acht Jahren.

Neubau von Sportplätzen mit Kunstrasen

Bereits seit 2019 war auf lange Sicht ein Verbot von Mikroplastik und damit auch von Gummigranulaten absehbar, so dass die jetzige Verordnung nicht überraschend kommt. Seit Bekanntwerden der Pläne sind in Deutschland öffentliche Fördermittel für Kunstrasen mit Gummigranulaten als Einfüllmaterial eingestellt worden. Obwohl Gummigranulate weder damals noch heute verboten sind, werden seitdem nahezu keine Kunstrasenplätze mehr mit Gummigranulat als Infill gebaut - auch weil geeignete Alternativen zur Verfügung stehen.

Schon 2013 hat heiler den ersten Kunstrasenplatz mit Korkgranulat bei der Spvgg. Greuther Fürth gebaut und seitdem mehr als 100 weitere Plätze damit ausgestattet. Mit dem ökologischen und nachwachsenden Rohstoff können Vereine und Kommunen auf ein hervorragend geeignetes Einfüllmaterial, das einen hohen Spielkomfort bietet, zurückgreifen. Außerdem können viele moderne Belagstypen auch ausschließlich mit Quarzsand-Infill gebaut und bespielt werden.

Unsere Empfehlung für Kommunen, Vereine im Breiten- und Profisport sowie Fachplaner ist und bleibt, bei der Planung eines Kunstrasenplatzes auf die bewährten Einfüllmaterialien Kork und Quarzsand zurückzugreifen.

Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz

Für bestehende Kunstrasenplätze gilt, wie oben genannt, eine Übergangsfrist von acht Jahren. Bis 2031 stehen sie unter Bestandschutz und dürfen ohne weitere Einschränkungen betrieben werden. Das Nachfüllen von Gummigranulat im Rahmen der Pflege ist ebenfalls gestattet. Die Lebensdauer von 12-15 Jahren kann somit in den allermeisten Fällen voll ausgeschöpft werden. Als Grundsätzliche Empfehlung kann das Nachfüllen ebenso mit Quarzsand erfolgen, so dass keine weitere Ausbringung von Mikroplastik notwendig ist.

Ein Komplettaustausch des Granulats ist grundsätzlich möglich, jedoch sollte diese Maßnahme unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten oder auch dem Alter und Zustand des Platzes abgewägt werden.

Ein weiterer Schritt zu mehr Nachhaltigkeit

heiler sieht in der EU-Verordnung einen ersten, wichtigen Schritt in Hinblick auf eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Entwicklung von Sportanlagen. Sie haben noch Fragen zum Thema Kunstrasen und Mikroplastik oder zur umweltfreundlichen Planung Ihrer Sportanlage? Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite.  

Die vollständige, offizielle Pressemitteilung finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/de

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